Unfall
Verhalten am Unfallort
- Ruhe bewahren und einen kurzen Moment sortieren.
- Die Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck).
- Eventuell verletzte Personen versorgen, falls erforderlich Notarzt informieren.
- Polizei informieren, wenn ein Drittschaden besteht (beschädigte Leitplanke, Straßenschild,...), Personen verletzt wurden, die Schuldfrage unklar ist, der Schaden einen Bagatellschaden übersteigt oder der Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum bei einem Unfallbeteiligten besteht.
- Personalien der Unfallbeteiligten aufnehmen und Kennzeichen notieren. Im Idealfall unbeteiligte Zeugen ansprechen und deren Namen und Adressen notieren.
- Unfallstelle aus mehreren Perpektiven fotographieren, falls Kreide vorhanden, Fahrzeugpositionen und Bremsspuren markieren -> Danach die Unfallstelle räumen, wenn der Zustand der Fahrzeuge dies ermöglicht (Wegen eines zerbrochenen Scheinwerfers muss keine Kreuzung blockiert werden).
- Unfallberichtausfüllen und von allen Unfallbeteiligten unterzeichnen lassen. Link zum EU Unfallbericht vom Auto Club Europa: EU Unfallbericht
- Einen unabhängigen Gutachter mit der Schadenbewertung beauftragen.
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Warum benötigen Sie einen unabhängigen Gutachter?
" Unfallhilfe von Werkstätten, Autovermietungen oder der gegnerischen Versicherung anzunehmen, kann sich nachteilig auswirken. Es besteht die Gefahr, dass unabhängige Berater wie Anwälte und Sachverständige umgangen werden und man nicht den vollen Schadenersatz bekommt. "
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